BAVers
Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V.

Jahrestagung 2026 in Rosenheim erfolgreich beendet

Drei intensive und erfolgreiche Tagungstage in Rosenheim liegen hinter uns. Neben einem vielseitigen Fachprogramm standen vor allem der persönliche Austausch, viele gute Gespräche und der gemeinsame Blick auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen in der Sozialversicherung im Mittelpunkt.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Referentinnen und Referenten, Gästen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Beiträge, die engagierten Diskussionen und das große Interesse.


Wir freuen uns bereits auf ein Wiedersehen bei der nächsten Jahrestagung der BAVers im Oktober 2027 in Berlin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Save the Date: Bayern, nächste AbayV am 14.04.2027 in Regensburg

Anmeldung noch NICHT möglich - folgt!


Pressemitteilung






 Willkommen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter

Die 1991 in Frankfurt am Main gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers) ist ein Zusammenschluss der Versicherungsämter der Bundesrepublik auf freiwilliger Basis.

Zurzeit arbeitet mehr als die Hälfte der über 400 Versicherungsämter aktiv in der BAVers mit. 
(Hinweis: Bundesweit nehmen über 400 Versicherungsämter und mehr als 12.000 Gemeinden Aufgaben nach dem SGB wahr.)

Aufgaben der Versicherungsämter

Die Versicherungsämter haben die Aufgabe, in eigener Zuständigkeit Auskunft in  a l l e n  Angelegenheiten der Sozialversicherung zu erteilen.

Sie sind verpflichtet, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen zu nehmen und diese mitsamt erforderlicher Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiter zu leiten. Sie handeln dabei nicht im Auftrag der Versicherungsträger und sind nicht an deren Weisungen gebunden.

Wenn der Versicherungsträger es verlangt, haben die Mitarbeiter der Versicherungsämter Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls Beweismittel zur Belegung der Sachverhalte beizufügen. Diese Aufgaben sind im § 93 SGB IV (hier klicken) gesetzlich normiert und wurden grundsätzlich von den meisten Landesregierungen auch auf die Gemeindebehörden übertragen. Dies ist überwiegend durch eine Rechtsverordnung geregelt. Versicherungsämter sind auf der Ebene der unteren Verwaltungsbehörden (in Landkreisen und/oder kreisfreien Städten) ansässig.

Die Versicherungsämter werden als Mittler zwischen Versicherungsträgern und Versicherten bezeichnet.